Tippgeber

Empfehlen Sie uns weiter!

Ihre Empfehlung ist uns bares Geld wert!

 

Sie haben von Bekannten, Nachbarn oder Freunden gehört, dass diese Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten? Sie wissen, dass in Ihrer Nachbarschaft bald eine Eigentumswohnung frei wird? Diese Information interessiert uns als Immobilienmakler brennend. Geben Sie uns doch einfach einen guten Tipp, wenn Sie vom geplanten Verkauf einer Immobilie erfahren. Wir belohnen Sie für diesen Tipp mit einer Tippgeber Provision.

In 3 Schritten zum Erfolg

So läuft die Empfehlung ab:

1. Augen und Ohren auf

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Werden Sie Empfehlungsgeber!

2. Maklervertrag

Erfolgreicher Maklervertrag und Kaufabschluss der Immobilie durch uns.

3. Auszahlung

Erhalten Sie eine Prämie von
bis zu 10.000€!

Was ist bei der Empfehlungsratgeber-Vereinbarung zu beachten?

Gerne beantworten wir Ihnen in einem Telefonat oder im Zuge einer unverbindlichen Beratung alle Fragen, die Sie zum Verkauf Ihrer Immobilie haben.

 

  • Das von Ihnen genannte Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt weder in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht.
  • Das von Ihnen genannte Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.
  • Das von Ihnen genannte Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang in unserem Bestand.
  • Sie haben vom Eigentümer die Genehmigung, die Objektdaten und dessen Kontaktdaten zu diesem Zweck weiterzugeben und können diese Genehmigung bei Bedarf auch nachweisen.

 

  • Die Empfehlungsprämie beträgt 10% der verdienten Makler-Provision bezogen auf das benannte Projekt und maximal 10.000€.
  • Die Empfehlungsprämie wird nur dann ausgezahlt, wenn die in 1.) genannten Voraussetzungen erfüllt sind und ein erfolgreicher Verkauf des benannten Objekts und der Erhalt der Käuferprovision erfolgt ist.
  • Der Empfehlungsgeber benennt in Form einer Rechnung, wohin die Empfehlungsprämie gezahlt werden soll. 

 

 Es bestehen keine weiteren mündlichen Abreden zu dieser Vereinbarung. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierdurch nicht berührt.

 

Was unsere Kunden über unsere Arbeit sagen

4.8/5

Dani H.

Käuferin

„Wir können Herrn Seebauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat uns bei der Weiterentwicklung unseres Immobilienportfolios sehr gut beraten und uns viele hilfreiche Tipps und Tricks verraten. Jederzeit gerne wieder…. „

4.8/5

Carina M.

Beratung

Herr Seebauer hat mich sehr freundlich und geduldig auf bestem Niveau beraten, ohne dabei einen Profit für sich zu erwarten. Ich bin sehr dankbar, dass es in dieser Branche noch Menschen gibt wie ihn. Vielen herzlichen Dank für die kompetente Beratung und Ihre Zeit!

4.8/5

Thomas B.

Vermietung

Dank Herrn Seebauers professioneller Arbeitsweise wurde sehr schnell der richtige Mieter gefunden. Sehr empfehlenswert!

Empfehlungsgeber-Formular

Werden Sie Tippgeber

Haben Sie einen Tipp für uns bezüglich einer Immobilie oder eines Grundstückes? Dann kontaktieren Sie uns gerne und profitieren Sie von einer Prämie von bis zu 10.000 Euro.